Unternehmen und Verwerter
Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die künstlerische/publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, unterliegen grundsätzlich der Pflicht die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
MehrWer ist abgabepflichtig
Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) benannt.
MehrBemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).
MehrPflichten Unternehmer und Verwerter
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sieht verschiedene Pflichten für die abgabepflichtigen Unternehmen vor.
MehrAusgleichsvereinigung
Als KSK können wir mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren.
MehrEntgeltmeldung
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören und wollen dies überprüfen lassen ("Erstanmeldung")?
MehrFAQ Unternehmen und Verwerter
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Unternehmern und Verwertern rund um die KSK finden Sie hier.
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