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Die Künstlersozialversicherung

 

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. ...zur Kurzcharakteristik der KSK

Sie sind Künstler oder Publizist und wollen sich näher informieren bzw. einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht stellen?

g zum Download der Antragsunterlagen (Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht inkl. Info)
g zum Bestellformular zur Anforderung der Antragsunterlagen per Post

Hinweis: Nach Übersendung Ihres Antrags auf Prüfung der Versicherungspflicht bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Sie erhalten von uns unaufgefordert eine Eingangsbestätigung!

g zum Downloadbereich (Vordrucke und Informationsschriften) für Künstler und Publizisten

g Vordruck zur Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2012.

g zu den Fragen und Antworten (FAQ) für Künstler und Publizisten.


  

+ + +    Eine Mitteilung über die Höhe des neuen Beitrages ab Januar 2012 wird Ihnen automatisch übersandt. Beachten Sie dazu bitte unseren Hinweis:    + + +

Beitragsberechnung aufgrund der Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens 2012 bzw. wegen des geänderten Beitragssatzes in der Rentenversicherung ab 01/2012:
Die Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeiteinkommens 2012 wird ebenso wie der geänderte Beitragssatz in der Rentenversicherung (Senkung auf 19,6 %) ab dem Beitragsmonat Januar 2012 berücksichtigt. Eine aktuelle Beitragsmitteilung über die Höhe der zu zahlenden Beiträge erhalten Sie frühestens ab Mitte Januar 2012. Die Beiträge nach dem KSVG werden jeweils zum 05. des Folgemonats fällig; d.h. der Beitrag für Januar 2012 ist zum 05.02.2012 zu zahlen.

Sofern Sie noch keine Meldung Ihres voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2012 abgegeben haben, bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen. Ein entsprechendes Meldeformular finden Sie hier. Bitte reichen Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der Künstlersozialkasse ein.

Von Rückfragen zu den Beiträgen ab Beitragsmonat Januar 2012 bitten wir abzusehen, da Ihnen die entsprechende Beitragsmitteilung auf jeden Fall automatisch von der Künstlersozialkasse zugesandt wird.


 

Die Künstlersozialabgabe

 

Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.

AT-Zeichen

Online-Meldeverfahren

Sie sind ein Unternehmen / Verwerter und wollen prüfen lassen, ob Sie der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen?

Die Künstlersozialkasse bietet den abgabepflichtigen Unternehmen / Verwertern ab sofort die Möglichkeit an, Anmeldungen bzw. Meldungen nach dem KSVG online zu erstellen und ggf. zu übermitteln. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Informationen zum Online-Meldeverfahren.

 

Sofern Sie weitere Informationen und/oder Vordrucke benötigen, stehen Ihnen diese z. B. hier zur Verfügung:

g Zum Bestellformular zur Anforderung von Anmeldeunterlagen und/oder Informationsschriften per Post
g zum Downloadbereich (Vordrucke und Informationsschriften, Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht sowie Meldebogen zur Angabe
      abgabepflichtiger Entgelte 2011
etc.) für Unternehmen / Verwerter
g zu den Fragen und Antworten (FAQ) für Unternehmen / Verwerter

Dame am Empfang

 

Ab dem 14.03.2011 ist die Künstlersozialkasse über eine neue Service-Nummer zu erreichen. Die Gebühren betragen 0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz und max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunknetz (Angaben ohne Gewähr; Preise von Serviceprovidern und Pre-Paid-Tarife können abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Telekommunikationsanbieter)

Diese lautet:           0 180 3 / 57 51 00.

Die Sprechzeiten der Künstlersozialkasse sind:

Montag  bis  Freitag  von 9.00 bis 16:00 Uhr.

Anderenfalls nehmen Sie auch gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf.


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