Seit dem 01.02.2006 haben auch Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Absicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Bei entsprechender Vorversicherungszeit kann die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterbrochene Pflichtmitgliedschaft auf Antrag fortgeführt werden.
Der Antrag auf Weiterversicherung ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Ausschlussfrist) zu stellen. Den Antrag sowie weitere Details erhalten bzw. stellen Sie bei der Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes (nicht bei der Künstlersozialkasse).
- 2006-12-29 09:32:21