DRV übernimmt Arbeitgeberprüfung
Ab 01. Juli 2007 ist die DRV auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht bei Arbeitgebern zuständig. Zunächst werden seit Anfang Juli in einer Anschreibaktion zahlreiche, potentiell abgabepflichtige Unternehmen und Institutionen befragt und zur Meldung der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aufgefordert. Die Künstlersozialkasse behält ihre Zuständigkeit für die Prüfung der Ausgleichsvereinigungen und für die Prüfung aller Unternehmen ohne Beschäftigte. Für die Ausgleichsvereinigungen nach dem KSVG werden sich also im Wesentlichen keine Änderungen ergeben.
Die bei der KSK aktuell als abgabepflichtig registrierten Unternehmen/Institutionen wurden der DRV mitgeteilt und sollten von der o. g. Aktion ausgenommen werden. Falls Sie bei der KSK erfasst sind und irrtümlich einen Erhebungsbogen von der DRV erhalten, tragen Sie dort bitte Ihre Abgabenummer (beginnt immer mit 84-) ein und senden Sie den Bogen an den zuständigen Rentenversicherungsträger zurück. Vielen Dank.
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