Arbeitgeber können die Anfrage der Rentenversicherung zur Künstlersozialabgabe nun leichter beantworten. Die Rentenversicherungsträger haben ihren Erhebungsbogen vor kurzem weiter optimiert.
Anstelle der Künstlersozialkasse sind die Rentenversicherungsträger seit dem letzten Jahr verpflichtet, bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten (siehe SUMMA SUMMARUM Ausgabe 3/2007, Seiten 2 und 3, sowie Ausgabe 4/2007). Daher haben sie Mitte 2007 damit begonnen, ausgewählte Arbeitgeber anzuschreiben. Grundlage für die Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber bildet zum einen die Betriebsgröße des Arbeitgebers, zum anderen werden die Arbeitgeber anhand von zugeordneten Wirtschaftsklassen gekennzeichnet. Die Auswahl der Wirtschaftsklassen erfolgt – unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Künstlersozialkasse – danach, inwieweit eine Abgabepflicht des Arbeitgebers wahrscheinlich erscheint. Betriebe, die der Künstlersozialkasse bereits als abgabepflichtige Unternehmen bekannt sind, werden nicht angeschrieben.
Mit dem Anschreiben werden der so genannte Erhebungsbogen sowie eine Information zur Künstlersozialabgabe übersandt. Aufgrund der Angaben im Erhebungsbogen werden die Abgabepflicht überprüft und die Höhe der Künstlersozialabgabe festgestellt. Daher werden insbesondere Angaben zum Unternehmen, zur Branchenzugehörigkeit, zur Inanspruchnahme von künstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen sowie zu den hierfür gezahlten Entgelten an selbständige Künstler und Publizisten benötigt. Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Erhebungsbogen sowohl die typischen Verwerter von Kunst und Publizistik als auch Eigenwerber und auch Unternehmen angesprochen werden müssen, die selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens in Anspruch nehmen. Daraus ergeben sich der Umfang des Fragebogens und die datenschutzrechtliche Notwendigkeit der erhobenen Informationen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat nun erste praktische Erfahrungen zum Anlass genommen, den Erhebungsbogen weiter zu optimieren:
Einige Fragen im Erhebungsbogen wurden im Hinblick auf ihre datenschutzrechtliche Erforderlichkeit gekennzeichnet.
Angaben zu den beauftragten Künstlern oder Publizisten, den Werken, Leistungen und Entgelten werden in tabellarischer Form abgefragt. Diese Maßnahme dient insbesondere der besseren Übersichtlichkeit.
Darüber hinaus kann die Entscheidung über das Vorliegen der Abgabepflicht häufiger ohne Rückfragen getroffen werden.
Weiterführende Informationen
Der Erhebungsbogen sowie weiteres Informationsmaterial rund um die Künstlersozialabgabe stehen Ihnen unter www.deutsche-rentenversicherung.de / Formulare und Publikationen / Formulare / Künstlersozialabgabe zur Verfügung.
Quelle: SUMMA SUMMARUM 3.2008 – Künstlersozialabgabe
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe stehen Ihnen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung.
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