Einführung der neuen Rechtsform mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Am 01.11.2008 wurde die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt) – mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) eingeführt.
Sowohl künstlersozialversicherte Künstler und Publizisten als auch zur Künstlersozialabgabe verpflichtete Unternehmen können in dieser Rechtsform tätig werden, deshalb stellt sich die Frage, welche Folgen dies in Bezug auf die Versicherungs- bzw. Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse hätte.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist nach dem MoMiG als eine (Einstiegs-)Variante der GmbH eingeführt worden, um Existenzgründungen zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH zu stärken und um Missbrauchsfälle im Umgang mit einer GmbH zu bekämpfen. Sie ist wie auch die GmbH eine juristische Person.
Die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und alle anderen die GmbH betreffenden Rechtsvorschriften gelten im wesentlichen deckungsgleich auch für die UG (haftungsbeschränkt).
Damit sind auch die Folgen bei Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) auf die Rechtsfolgen bei Gründung einer GmbH übertragbar:
Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die GmbH bzw. die UG (haftungsbeschränkt) als solche allerdings nicht. Für die bis zur Eintragung getätigten Geschäfte haften die Handelnden daher persönlich und solidarisch, § 11 GmbHG.
Nach der Eintragung besteht für einen mitarbeitenden Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), wenn er innerhalb der Gesellschaft schwerpunktmäßig künstlerische/publizistische Leistungen erbringt und selbständig tätig ist. Für die Beurteilung, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist unerheblich, ob das Gehalt eines geschäftsführenden Gesellschafters steuerrechtlich ggf. als „Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit“ gewertet wird. Vielmehr hängt die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit davon ab, inwieweit eine soziale Abhängigkeit gegenüber der Gesellschaft vorliegt. Anhaltspunkte hierfür sind z.B. der Umfang der Beteiligung am Gesellschaftskapital und die Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke der Gesellschaft. Die Beschäftigung von mehr als einem Arbeitnehmer seitens der UG (haftungsbeschränkt) steht einer Versicherungspflicht des mitarbeitenden Gesellschafters nicht entgegen.
Die Versicherungsbeiträge eines selbständig künstlerisch tätigen Gesellschafters einer UG (haftungsbeschränkt) bemessen sich nach den aus der gesellschaftlichen Mitarbeit erzielten Einkünften (z.B. Bruttogehalt, Tantiemen) sowie nach dem ggf. außerhalb der Gesellschaft erzielten Einkommen aus selbständiger künstlerischer/publizistischer Tätigkeit.
Auf der anderen Seite kann auch ein abgabepflichtiges Unternehmen in der Rechtsform einer UG (haftungsbeschränkt) betrieben werden. Auftraggeber der UG (haftungsbeschränkt) müssen für die Inanspruchnahme von künstlerischen/publizistischen Leistungen dieser juristischen Person keine Künstlersozialabgabe zahlen.
Stattdessen wären von der UG (haftungsbeschränkt) sämtliche Entgelte, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt werden, an die Künstlersozialkasse zu melden. Dies gilt natürlich für Zahlungen der Gesellschaft an selbständige Künstler und Publizisten außerhalb des Unternehmens, aber auch für die Leistungen selbständig künstlerisch/publizistisch tätiger Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt), vgl. obige Ausführungen.
Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten wie auch abgabepflichtige Unternehmen, die eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, werden gebeten, sich aus Anlass der Gründung mit der KSK in Verbindung zu setzen, um die jeweiligen Auswirkungen auf die Versicherungs- bzw. Abgabepflicht im konkreten Einzelfall prüfen zu lassen.
Weitere Informationen zum Thema GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) sind auch hier zu finden.
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