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Online-Meldeverfahren

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Elektronisches Formularcenter macht Meldungen im Onlineverfahren möglich

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung sowie zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes bietet die Künstlersozialkasse ab sofort ein Online-Meldeverfahren an.  Dieses Verfahren können Unternehmen und Verwerter u. a. nutzen, um Ihre Meldungen bei der KSK einzureichen. Aber auch denjenigen, die prüfen lassen möchten, ob sie zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören, stehen in unserem Formularcenter die entsprechenden Vordrucke zur Online-Erstellung und -Übermittlung zur Verfügung.

Die wesentlichen Vorteile der Nutzung des Online-Meldeverfahrens sind z. B. Ausfüll-Hilfefunktionen, Plausibilitätsprüfungen, lokale Speicherung, elektronische Übersendung, Übermittlungsbestätigung.

Unternehmen, die der Abgabepflicht unterliegen, müssen die Entgelte für das Vorjahr spätestens bis zum 31. März 2010 an die Künstlersozialkasse melden.

Details und Informationen über die Voraussetzungen zur Nutzung des Verfahrens erhalten Sie hier.

zur Pressemitteilung des BMAS vom 11.01.2010

- 2010-01-18 11:55:52


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