Zuschuss zur Altersvorsorge für freiberufliche, bei der KSK rentenversicherungspflichtige Autoren
Ab 1. Januar 2010 öffnet das Autorenversorgungswerk der VG WORT neu. Freiberufliche Autoren, die über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenpflichtversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Altersvorsorge in dem Jahr beantragen, in dem sie 55 Jahre alt werden.
Die Anlagesumme muss mindestens 5.000,00 € betragen. Derzeit ist ein Zuschuss von mindestens 2.500,00 € vorgesehen. Auszahlungen erfolgen erstmals im November 2011.
Für die Jahrgänge 1942 bis 1954 gibt es eine Sonderregelung. Keine Berücksichtigung finden Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten oder erhalten haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei Frau Karin Leidenberger, 089/5141242, per Fax unter 089/5141240, per Mail unter avw@vgwort.de oder auf der Homepage der VG WOR: www.vgwort.de.
- 2007-06-21 10:05:05