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Änderung der Informationsschrift Nr. 9 zur Künstlersozialabgabe

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Aufgrund gesetzlicher Änderungen, Rechtsprechung sowie zwischenzeitlich erzielter Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wurde das Gemeinsame Rundschreiben vom 05.07.2005 überarbeitet. Das aktualisierte Rundschreiben vom 13.04.2010 löst mit Wirkung vom 01.06.2010 die gemeinsamen Grundsätze sowie das bisherige Rundschreiben ab.

Die Informationsschrift Nr. 9 zur Künstlersozialabgabe (Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen vom 05.07.2005) wurde dem Besprechungsergebnis entsprechend angepasst. Die Änderung betrifft im Wesentlichen den Berufsgruppenkatalog, in den der Beruf der Maskenbildner / Visagisten (Bühne, Film) eingepflegt wurde.

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