Unsere Informationsschriften sind im PDF-Format erstellt worden und können heruntergeladen oder mit dem Acrobat Reader betrachtet werden. Falls dieser bereits auf Ihrem Rechner installiert ist, wird er automatisch nach dem Anklicken des Vordruckes gestartet. Die Datei wird dabei in ein temporäres Verzeichnis Ihres Rechners geladen. Wollen Sie die Datei nur herunterladen ohne sie zu betrachten, benutzen Sie die rechte Maustaste beim Klick auf den Vordruck. Sie finden dann Browser-Optionen, die ein gezieltes Speichern der Datei auf Ihrem Rechner ermöglichen.
Hinweis:
Der Acrobat Reader, der zum Anzeigen von PDF-Dateien verwendet wird, kann Dateien innerhalb des Browsers (z. B. Internet Explorer oder Firefox) anzeigen. Bei großen Dateien kann es dabei zu Fehlern kommen.
Sollten Sie die Meldung "Diese Datei ist beschädigt und kann nicht repariert werden" angezeigt bekommen, gehen Sie wie folgt vor:
" Öffnen Sie den Acrobat Reader.
" Wählen Sie im Menü den Punkt Bearbeiten/Grundeinstellungen bzw. Voreinstellungen aus.
" Klicken Sie die Kategorie "Internet" an.
" Nehmen Sie den Haken vor "PDF in Browser anzeigen" heraus.
" Bestätigen Sie mit dem OK-Button und verlassen Sie den Acrobat Reader.
Schließen Sie ggf. alle Browser-Fenster und melden Sie sich neu an. Der Fehler sollte jetzt nicht mehr auftreten!
Die folgenden Links werden jeweils in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei den mit ** gekennzeichneten Dateien handelt es sich um Formulare, die Sie am PC ausfüllen können. Bitte beachten Sie aber, dass Sie die ausgefüllten Dateien auf Ihrem Rechner ggf. nicht speichern, sondern diese lediglich ausdrucken können!
Wichtiger Hinweis für die Anforderung von Antragsunterlagen für Künstler und Publizisten:
Das Herunterladen der Antragsunterlagen hat nicht die Rechtsqualität einer "Meldung" bei der Künstlersozialkasse (KSK). Der Zeitpunkt der Meldung bei der KSK ist maßgeblich für den Versicherungsbeginn. Wer schon selbständig künstlerisch/publizistisch tätig ist und einen möglichst frühen Beginn der Versicherung anstrebt, sollte sich telefonisch mit der KSK in Verbindung setzen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Die folgenden Links werden jeweils in einem neuen Fenster geöffnet.