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Die Abgabesätze der Verwerter in der KSK

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Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben.
Der Prozentsatz wird bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr durch eine "Künstlersozialabgabe - Verordnung" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).

Prozentsätze für die Berechnung der Künstlersozialabgabe:

 

 Jahr:  2000  2001  2002 2003  2004   2005 2006   2007  2008  2009  2010
 Abgabesätze in %:     4,0  3,9 3,8  3,8   4,3  5,8  5,5  5,1  4,9  4,4  3,9

 

 


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