Höherverdienende
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Höherverdienende
Krankenversicherungspflichtige Künstler oder Publizisten, deren Einkommen in drei Kalenderjahren hintereinander über der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung gelegen hat, können einen Antrag auf Befreiung von der (gesetzlichen) Krankenversicherungspflicht stellen. Mit der Befreiung tritt gleichzeitig die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein.
Beispiel:
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist im Jahr 2012 möglich, wenn die Gesamteinkünfte aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit (siehe Arbeitseinkommen) in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 insgesamt 148.050,00 € oder mehr betragen haben.
Der Befreiungsantrag ist mit dem Fragebogen einzureichen. Besteht bereits Versicherungspflicht nach dem KSVG, muss der Antrag bis spätestens 31.03.2012 gestellt werden.
Auf Antrag zahlt die KSK einen Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Höherverdienender kann nicht widerrufen werden. Ein Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht mehr möglich.