Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
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Zuschussanspruch und Berechnung
Selbständige Künstler und Publizisten, die von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, haben gegenüber der KSK einen Anspruch auf Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Dieser Zuschuss ist bei der KSK schriftlich zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlichen Aufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung und nach dem erzielten Jahresarbeitseinkommen. In der Regel wird der Beitragsanteil als Zuschuss gezahlt, den die KSK bei (fiktiver) Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zu tragen hätte, höchstens jedoch die Hälfte der tatsächlichen Versicherungsprämie. Für die Berechnung des Zuschusses zur Krankenversicherung wird der um 0,9 % verminderte einheitliche Beitragssatz zugrunde gelegt.
Künstler und Publizisten, die als "Höherverdienende" von der Krankenversicherungspflicht befreit und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten auf Antrag ebenfalls die Hälfte des freiwilligen Beitrages, höchstens jedoch den Beitragsanteil, den die KSK bei Versicherungspflicht an die Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, zu zahlen hätte.