Mit dem Altersvermögensgesetz hat der Gesetzgeber einige grundlegende Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen. U.a. wird der Gedanke der Eigenvorsorge durch das Gesetz besonders hervorgehoben.
Ab 2002 soll möglichst jeder Versicherte zusätzlich zu seinem Rentenversicherungsbeitrag Geld in eine Form der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge einzahlen. Der Staat fördert die ergänzende private Altersvorsorge mit Zulagen und der Möglichkeit des steuerlichen Sonderausgabenabzuges, wenn der Versicherte selbst in bestimmter Höhe Beiträge zahlt.
Anspruch auf Zulagenförderung haben alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu gehören auch die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten.
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Nähere Informationen erhalten Sie bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung oder deren Auskunfts- und Beratungsstellen.