Voraussetzungen der Versicherung
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Welche Grundvoraussetzungen sind für die Künstlersozialversicherung zu erfüllen?
Ob Sie zu den Adressaten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) gehören, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen der Versicherungspflicht
Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. ...mehr...
Künstler & Publizisten
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG. ...mehr...
Selbständige Erwerbstätigkeit
Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden. ...mehr...
Beschäftigung von mehr als einem Arbeitnehmer
Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV. ...mehr...
Mindestgrenze des Arbeitseinkommens
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht. ...mehr...