Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; den anderen Beitragsanteil trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstlersozialabgabe).
Die gesetzliche Unfallversicherung ist auch für Künstler und Publizisten ein wichtiges und zentrales Thema. Sie ist jedoch nicht Bestandteil der Künstlersozialversicherung. Daher ist die Künstlersozialkasse auch nicht Ansprechpartner für Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt entweder
g oder eine ihrer Bezirksverwaltungen (die Adressen finden Sie im Internet)
g oder eine ihrer Bezirksverwaltungen (die Adressen finden Sie im Internet)