Die Künstlersozialabgabe wird für die Jahre bis 1999 in Form von unterschiedlichen Abgabesätzen für die einzelnen Bereiche der Kunst und Publizistik (Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst) erhoben.
Vom Jahr 2000 an gilt wieder ein einheitlicher Abgabesatz für alle Bereiche der Kunst und Publizistik.
Bis zum 30.09. eines jeden Jahres wird der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch eine "Künstlersozialabgabeverordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.
Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).
Ab 2000 gelten für die Bereiche Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst die folgenden, einheitlichen Abgabesätze (Angaben in %):
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2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
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4,0 |
3,9 |
3,8 |
3,8 |
4,3 |
5,8 |
5,5 |
5,1 |
4,9 |
4,4 |
3,9 |
3,9 |
3,9 |
Eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten in Kunst und Publizistik, die den o. g. vier Bereichen zugeordnet werden, ist im Künstlerkatalog (Info-Schrift Nr. 6) und im Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht enthalten. Bei Tätigkeiten, die dort nicht aufgeführt sind, in Zweifelsfällen und bei Besonderheiten fragen Sie bitte die KSK.