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Fristen, Fälligkeiten und Säumnis

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Die Summe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte eines Jahres ist bis zum 31.03. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse zu melden. Auf diese Jahresmeldung erfolgt eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe des Vorjahres. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.03. des Abrechnungsjahres fällig

Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen.

Werden die Zahlungen nicht pünktlich geleistet, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes.


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