Zahlung der Künstlersozialabgabe
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Der abgabepflichtige Unternehmer hat für das laufende Kalenderjahr monatliche Vorauszahlungen zu leisten.
Zum 31.03. des Folgejahres sind die im abgelaufenen Jahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte auf dem hierfür vorgesehenen Formular an die KSK zu melden. Anhand dieser Meldung erfolgt dann eine Abrechnung für das Vorjahr.
Basis für die Berechnung der Vorauszahlungen, die für die Zeit vom März des laufenden Jahres bis zum Februar des Folgejahres in gleicher Höhe zu leisten sind, sind die Entgelte des Vorjahres. Multipliziert man ein Zwölftel der Jahresentgelte mit den jeweils geltenden Abgabesätzen ergibt sich die monatliche Vorauszahlung. Die Höhe der Vorauszahlungen wird von der KSK mitgeteilt.
Beispiel: Ein abgabepflichtiger Unternehmer hat für das Jahr 2009 eine Entgeltsumme von 48.000,00 EURO gemeldet.
Berechnungsgrundlage für die monatlichen Vorauszahlungen für März 2010 bis Dezember 2010 ist jeweils ein Zwölftel der für 2009 gemeldeten Entgeltsumme (= 4.000,00 EURO). Die Multiplikation der auf einen Monat entfallenden Entgeltsumme mit dem für 2010 geltenden Vomhundertsatz in Höhe von 3,9 % ergibt die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen, die für die Zeit von März 2010 bis Dezember 2010 zu entrichten sind (= 156,00 EURO). Dieser Beitrag ist auch für die Monate Januar und Februar 2011 zu zahlen. Ab März 2011 richten sich die Vorauszahlungen nach der für 2010 gemeldeten Entgeltsumme und dem Abgabesatz für 2011 (= 3,9 %).
Mit der endgültigen Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres und Abgabe der Jahresmeldung werden Überzahlungen und Fehlbeträge, die sich eventuell durch die pauschalen Vorauszahlungen ergeben haben, ausgeglichen.