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Meldungen

Zurzeit werden Spam-Mails versendet, die als Absender die Künstlersozialkasse vortäuschen.

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Fristverlängerungen werden nicht gewährt!

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Haben Sie noch nicht gemeldet?

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Die Bescheinigungen gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2023 werden ab dem 13. März 2024 postalisch versandt.

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Mit der Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz) erhalten Sie jedes Jahr im Februar automatisch einen Nachweis über die für das vergangene Jahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) haben die Prognos AG und den Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. (BFDK) damit beauftragt, die Rahmenbedingungen von Soloselbständigen und hybrid Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), dem…

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Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2024 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2023 Entgelte für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!

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Wir stellen für verschiedene Services Online-Formulare zur Verfügung. Mit diesen Online-Formularen können Kunst- und Publizistikschaffende, Unternehmen sowie bevollmächtigte Personen schnell und sicher auch auf digitalem Weg mit uns Kontakt aufnehmen.

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent.

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Zum Jubiläum fand in Berlin am 31. August 2023 eine Festveranstaltung statt: „40 Jahre Künstlersozialversicherung Damals, heute, morgen“.

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