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Meldungen

Fristverlängerungen werden nicht gewährt!
 
Holen Sie Ihre Meldung für das Jahr 2024 umgehend nach. Bitte geben Sie Ihre Meldung vorrangig online über die Internetseite der Künstlersozialkasse ab. Für die Online-Meldung nutzen Sie Ihre Abgabennummer sowie den von der Künstlersozialkasse am Anfang des Jahres mitgeteilten Authentifizierungscode.
 

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Haben Sie noch nicht gemeldet?

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Die Abmeldungen, die für einige Künstler und Publizisten fälschlicherweise zum 31.12.2024 erstellt wurden, sind am 05.03.2025 von der Künstlersozialkasse bei den Krankenkassen storniert worden.

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Die IT-Systeme der Künstlersozialkasse stehen ab 19. Februar 2025 wieder zur Verfügung. Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies einige Zeit dauern kann.

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Die Künstlersozialkasse hat einige Künstler und Publizisten fälschlicherweise zum 31.12.2024 bei deren Krankenkasse abgemeldet. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, diese Abmeldungen zu stornieren.

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Die Jahresabrechnungen für das Jahr 2024 werden ab dem 7. Februar 2025 gedruckt und anschließend postalisch versandt.

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Die Künstlersozialkasse gehört seit 1. Januar 2025 zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Um den Trägerwechsel auch technisch zu vollziehen, sind zwingende Arbeiten an den IT-Systemen erforderlich. Die IT-Systeme der Künstlersozialkasse stehen daher in der Zeit vom 7. bis voraussichtlich 18. Februar 2025 nicht zur…

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Die Beitragsmitteilungen für den ab Januar 2025 zu zahlenden Beitrag zur Künstlersozialversicherung werden ab dem 21. Januar 2025 postalisch versandt.

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Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2024 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!

In der ersten Kalenderwoche des Jahres 2025 hat die Künstlersozialkasse allen meldepflichtigen…

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Zum 1. Januar 2025 wird die Künstlersozialkasse in das Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Unfallversicherung Bund und Bahn Trägerin der Künstlersozialkasse.

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