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Detail

Bescheinigung über die Steuerdaten 2023 für Künstler und Publizisten

Die Bescheinigungen gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2023 werden ab dem 13. März 2024 postalisch versandt.

Mit der Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 2b EStG erhalten Sie jedes Jahr im März automatisch einen Nachweis über die an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelten Daten.

Eine Übermittlung von Rentenversicherungsbeiträgen ist nicht vorgesehen. Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Rentenversicherungsbeiträge benötigen, nutzen Sie bitte die Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz).