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Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig tätig sind.

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Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.... weiter

Dame am Empfang

Download-Bereich für Unternehmer und Verwerter: (bitte anklicken)

Hier stehen Ihnen u. a. der Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht sowie viele andere Vordrucke und wichtige Informationsschriften zum Download zur Verfügung.

Download-Bereich für Künstler und Publizisten: (bitte anklicken)

Dort können Sie u. a. die Antragsunterlagen (Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem KSVG, Ausfüllhinweise und Infoschrift) ebenso wie umfangreiches Informationsmaterial bzw. verschiedene Vordrucke downloaden.

Sofern Sie die Übersendung von Anmelde-/Antragsunterlagen und/oder Informationsschriften auf dem Postwege wünschen, verwenden Sie bitte unser

* Bestellformular für Unternehmen und Verwerter      bzw.
* Bestellformular für Künstler und Publizisten

Andernfalls nehmen Sie auch gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf.

+ + + ACHTUNG - NEUE RUFNUMMER - NEUE SPRECHZEITEN - FÜR FRAGEN ZUM VERSICHERTENBEREICH + + +

Ab sofort  hat die Künstlersozialkasse eine neue Service-Nummer sowie geänderte Sprechzeiten:

Die neuen Sprechzeiten der Künstlersozialkasse sind:

Montag                von 9.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag-Freitag  von 9.00 bis 17.00 Uhr

Neue Service-Nummer:    0180 - 57 52 255 *    

*0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Handytarife können abweichen

 

Hinweise zur Antragstellung:
Nach Übersendung Ihres Antrages auf Feststellung der Versicherungspflicht bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Sie erhalten von uns unaufgefordert eine Eingangsbestätigung.

Hinweise zur Meldung des voraussichtl. Jahresarbeitseinkommen 2010 sowie zur Stichprobenprüfung nach § 13 KSVG:
Im Oktober wurden die Anfragen zum voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen 2010 sowie zur Stichprobenprüfung nach § 13 KSVG versandt. Sollte Ihnen der Meldevordruck nicht zugegangen oder abhanden gekommen sein, können Sie ihn auch über einen der nachstehenden Links herunterladen und ausdrucken. Füllen Sie ihn bitte vollständig aus und denken Sie unbedingt an Ihre Unterschrift.

Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2010

Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der letzten 4 Jahre

Von Eingangsanfragen bitten wir wegen der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen abzusehen.

 



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