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Die Künstlersozialversicherung

 

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. ...zur Kurzcharakteristik der KSK

Sie sind Künstler oder Publizist und wollen sich näher informieren bzw. einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht stellen?

g zum Download der Antragsunterlagen (Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht inkl. Info)
g zum Bestellformular zur Anforderung der Antragsunterlagen per Post

Hinweis: Nach Übersendung Ihres Antrags auf Prüfung der Versicherungspflicht bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Sie erhalten von uns unaufgefordert eine Eingangsbestätigung!

g zum Downloadbereich (Vordrucke und Informationsschriften) für Künstler und Publizisten
g zu den Fragen und Antworten (FAQ) für Künstler und Publizisten.


 

Die Künstlersozialabgabe

 

Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.

AT-Zeichen

Online-Meldeverfahren

Sie sind ein Unternehmen / Verwerter und wollen prüfen lassen, ob Sie der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen?

Die Künstlersozialkasse bietet den abgabepflichtigen Unternehmen / Verwertern ab sofort die Möglichkeit an, Anmeldungen bzw. Meldungen nach dem KSVG online zu erstellen und ggf. zu übermitteln. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Informationen zum Online-Meldeverfahren.

 

Sofern Sie weitere Informationen und/oder Vordrucke benötigen, stehen Ihnen diese z. B. hier zur Verfügung:

g Zum Bestellformular zur Anforderung von Anmeldeunterlagen und/oder Informationsschriften per Post
g zum Downloadbereich (Vordrucke und Informationsschriften, Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht sowie Meldebogen zur Angabe
      abgabepflichtiger Entgelte 2009 etc.) für Unternehmen / Verwerter
g zu den Fragen und Antworten (FAQ) für Unternehmen / Verwerter

Dame am Empfang

+ + + Achtung - Neue Festnetz-Rufnummer und neue Sprechzeiten für Fragen zum Versichertenbereich + + +

Ab dem 07.05.2010 ist die Künstlersozialkasse über eine neue Service-Nummer aus dem Festnetz zu erreichen. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Telefonanbieter der Anrufer.

Diese lautet:           0 44 21 / 97 34 05 15 00

Die neuen Sprechzeiten der Künstlersozialkasse lauten:

Montag  bis  Freitag  von 9.00 bis 16:00 Uhr.

Anderenfalls nehmen Sie auch gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf.


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