Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. ...zur Kurzcharakteristik der KSK
Sie sind Künstler oder Publizist und wollen sich näher informieren bzw. einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht stellen?
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Hinweis: Nach Übersendung Ihres Antrags auf Prüfung der Versicherungspflicht bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Sie erhalten von uns unaufgefordert eine Eingangsbestätigung!
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Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Sie sind ein Unternehmen / Verwerter und wollen prüfen lassen, ob Sie der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen bzw. sich näher informieren?
Die Künstlersozialkasse bietet den abgabepflichtigen Unternehmen / Verwertern ab sofort die Möglichkeit an, Anmeldungen bzw. Meldungen nach dem KSVG online zu erstellen und ggf. zu übermitteln. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Informationen zum Online-Meldeverfahren.
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Ab sofort hat die Künstlersozialkasse eine neue Service-Nummer sowie geänderte Sprechzeiten:
Die neuen Sprechzeiten der Künstlersozialkasse sind:
Montag von 9.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag-Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Neue Service-Nummer: 0180 - 57 52 255 (0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Handytarife können abweichen)
Anderenfalls nehmen Sie auch gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf.