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Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

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Neu: Online-Sprechstunde zur Künstlersozialversicherung, hier gehts zur Anmeldung
Aktuell: Webseminare Termine für 2.Quartal 2026 online, hier gehts zur Anmeldung

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Die Künstlersozialkasse

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Künstler und Publizisten

Ich möchte mich bei der KSK anmelden.

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Ich möchte eine Änderung mitteilen, zum Beispiel Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, neues Arbeitseinkommen oder Krankengeldbezug.

Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Online-Formulare oder Vordrucke und Formulare im PDF-Format zur Verfügung.

Unternehmen und Verwerter

Unterliegen wir der Abgabepflicht?

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Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2025 online melden, eine Änderung (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mitteilenoder eine Korrekturmeldungabgeben.

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Aktuelle Meldungen

Die Bescheinigungen gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2025 werden ab Mitte März 2026 postalisch versandt.

Mit der Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten Sie jedes Jahr im März automatisch einen Nachweis über die an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelten Daten.

Eine Übermittlung von Rentenversicherungsbeiträgen ist nicht vorgesehen. Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Rentenversicherungsbeiträge benötigen, nutzen Sie bitte die Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz).

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Die Jahresabrechnungen für das Jahr 2025 werden ab Mitte Februar 2026 gedruckt und anschließend postalisch versandt.

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Die Beitragsmitteilungen für den ab Januar 2026 zu zahlenden Beitrag zur Künstlersozialversicherung werden ab dem 21. Januar 2026 postalisch versandt.

Im Januar wird für alle versicherungspflichtigen…

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