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Die Künstlersozialkasse

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Künstler und Publizisten

Ich möchte mich bei der KSK anmelden.

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Ich möchte eine Änderung mitteilen (z.B. Aufnahme einer neuen Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, ein neues Arbeitseinkommen, Krankengeldbezug).

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Unternehmen und Verwerter

Unterliegen wir der Abgabepflicht?

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Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2022 online melden, eine Änderung (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mitteilen oder eine Korrekturmeldung abgeben.

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Wichtige Meldungen

Ablauf der Frist zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgelte!

Wenn Sie der Abgabepflicht unterliegen, haben Sie von der KSK Anfang des Jahres ein
Formular zur Einreichung der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres
2022 erhalten.

Bitte beachten Sie insoweit, dass die gesetzliche Meldefrist am 31.03.2023 abläuft. Sie können die Meldung auch online auf der Homepage der KSK (hier geht es zur Online-Meldung) abgeben. Die KSK bittet um bevorzugte Nutzung dieser Meldevariante. Bitte nutzen Sie zur Online-Meldung Ihre Abgabenummer sowie den von der Künstlersozialkasse bei der Übersendung des Meldeformulars mitgeteilten Authentifizierungscodes.

FAQ:

1. Sie sind abgabepflichtig und haben keinen Meldebogen erhalten?

Der Meldebogen kann auf der Homepage hier selbst ausgedruckt und postalisch oder per E-Mail eingereicht werden (eine Online-Meldung in diesem Fall leider nicht möglich).

2. Sie haben den Authentifizierungscode für die Online-Meldung nicht mehr zur Hand?

Der Authentifizierungs-Code wird stets im Zusammenhang mit der postalischen Übersendung des Meldebogens mitgeteilt.

Sofern Ihnen unser Authentifizierungscode zur Online-Meldung nicht mehr vorliegt, können Sie sich den Meldebogen hier herunterladen  und auf dem Postweg oder per E-Mail einreichen. Das erneute Zustellen des Meldebogens bzw. das manuelle Generieren des Codes ist uns leider nicht möglich.

3. Sie möchten Ihre bereits eingereichte Entgeltmeldung korrigieren?

Ein entsprechender Korrektur-Meldebogen steht Ihnen hier zur Verfügung. Dieser ist auf dem Postweg oder per E-Mail einzureichen (eine Online-Meldung ist in diesem Fall leider nicht möglich)

 

 

Änderung beim Zuverdienst für Versicherte:

Erfahren Sie in einem kurzen Video, was sich für Versicherte zum 1. Januar 2023 beim Zuverdienst aus nicht-künstlerischer oder nicht-publizistischer Tätigkeit geändert hat.

 

 

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.

Informieren Sie sich auf der Internetseite des BMAS hier

 

 

 

Mediencenter

In unserem Mediencenter finden Sie aktuelle Informationsschriften, Vordrucke, Formulare und Meldebögen zum Download.

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