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Wichtige Information für Künstler und Publizisten zum Beitrag für die Pflegeversicherung im Jahr 2025 

Mit unserem Schreiben „Hinweis zur Beitragsmitteilung“ haben wir im April 2025 betroffene Versicherte informiert, dass der Beitrag bzw. Zuschuss zur Pflegeversicherung zu korrigieren ist. In einem ersten Schritt wurde der Beitrag bzw. Zuschuss zur Pflegeversicherung ab April 2025 korrigiert. In einem zweiten Schritt waren auch die Beitragsmonate Januar bis März 2025 neu zu berechnen. Diese Neuberechnung erfolgte mit unserer Korrekturmitteilung vom 6. und 7. Oktober 2025, die bis zum 21. Oktober 2025 an Sie versandt wird. Damit wird der ab 1. Januar 2025 um 0,2 Prozent erhöhte Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung nun auch für die Monate Januar bis März 2025 richtig berücksichtigt. Weitere Hinweise zu Ihrem Beitragskonto und zur Zahlungsfrist (5. November 2025) finden Sie in unserer aktuellen Korrekturmitteilung, die Zahlungseingänge bis zum 2. Oktober 2025 berücksichtigt. Wenn Sie keine Korrekturmitteilung erhalten haben, war diese bei Ihnen entweder nicht notwendig oder wurde bereits mit einem früheren Änderungsbescheid durchgeführt. 

(Stand: 24.10.2025)

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Neu: Online-Sprechstunde zur Künstlersozialversicherung, hier gehts zur Anmeldung
Aktuell: Webseminare Termine für 1.Quartal 2026 online, hier gehts zur Anmeldung

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Die Künstlersozialkasse

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Künstler und Publizisten

Ich möchte mich bei der KSK anmelden.

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Ich möchte mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 2026 melden. Die Online-Meldung finden Sie hier. Die Online-Meldung funktioniert nicht? Dann senden Sie uns Ihre Meldung per Post. Das PDF-Formular finden Sie hier (PDF, 371 KB).

Ich möchte eine Änderung mitteilen, zum Beispiel Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, neues Arbeitseinkommen oder Krankengeldbezug. Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Online-Formulare oder Vordrucke und Formulare im PDF-Format zur Verfügung.

Unternehmen und Verwerter

Unterliegen wir der Abgabepflicht?

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Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte übermitteln, eine Korrekturmeldung abgeben oder eine Änderung mitteilen, zum Beispiel der Anschrift oder Bankverbindung. Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Online-Formulare oder Vordrucke und Formulare im PDF-Format zur Verfügung.

Wir sind unsicher, welche Entgeltmeldung die Richtige ist. Eine Orientierung finden Sie unter mehr

Aktuelle Meldungen

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse aktuell abgabepflichtig sind, erhalten Sie Ende des Jahres 2025 unaufgefordert einen Meldebogen per Post. Neben dem Meldebogen erhalten Sie einen Authentifizierungscode, mit dem Sie Ihre Meldung online abgeben können.

Reichen Sie Ihre Meldung bitte erst nach Ablauf des Jahres 2025 ein. Die Onlinemeldung steht Ihnen ab 2. Januar 2026 auf dieser Internetseite zur Verfügung. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum vorzeitigen Einreichen des Meldebogens. Vielen Dank.

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