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Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

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Neu: Online-Sprechstunde zur Künstlersozialversicherung, hier gehts zur Anmeldung
Aktuell: Webseminare Termine für 1.Quartal 2026 online, hier gehts zur Anmeldung

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Die Künstlersozialkasse

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Künstler und Publizisten

Ich möchte mich bei der KSK anmelden.

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Ich möchte eine Änderung mitteilen, zum Beispiel Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, neues Arbeitseinkommen oder Krankengeldbezug.

Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Online-Formulare oder Vordrucke und Formulare im PDF-Format zur Verfügung.

Unternehmen und Verwerter

Unterliegen wir der Abgabepflicht?

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Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2025 online melden, eine Änderung (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mitteilenoder eine Korrekturmeldungabgeben.

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Aktuelle Meldungen

Die Jahresabrechnungen für das Jahr 2025 werden ab Mitte Februar 2026 gedruckt und anschließend postalisch versandt.

Mit der Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz) erhalten Sie jedes Jahr im Februar automatisch einen Nachweis über die für das vergangene Jahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Mit der Jahresabrechnung ist noch keine Übermittlung der Beitragsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verbunden. Die Bescheinigung über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Zahlungen erhalten Sie im März 2026.

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Die Beitragsmitteilungen für den ab Januar 2026 zu zahlenden Beitrag zur Künstlersozialversicherung werden ab dem 21. Januar 2026 postalisch versandt.

Im Januar wird für alle versicherungspflichtigen…

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Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2026 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2025 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständige Künstler oder…

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