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Die Künstlersozialkasse
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Ich möchte mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 2024 online (die Eingabemaske finden Sie hier) oder postalisch (das Formular finden Sie hier (PDF, 457 KB)) melden oder eine Änderung mitteilen (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, ein neues Arbeitseinkommen, Krankengeldbezug).
Wichtige Meldungen
Formulare für Kunst- und Publizistikschaffende ab sofort online!
Wir stellen für verschiedene Services Online-Formulare zur Verfügung. Mit diesen Online-Formularen können Kunst- und Publizistikschaffende sowie bevollmächtigte Personen schnell und sicher auch auf digitalem Weg mit uns Kontakt aufnehmen.
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Künstlersozialversicherung feiert 40. Geburtstag
Zum Jubiläum fand in Berlin am 31. August 2023 eine Festveranstaltung statt: „40 Jahre Künstlersozialversicherung Damals, heute, morgen“.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie einen Videobericht zur Veranstaltung.
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Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 beträgt 5,0 Prozent
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 wurde am 08. September 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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Abbuchungen im Juli 2023 sind korrekt!
Bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge, der Künstlersozialabgabe und der monatlichen Vorauszahlungen sowie bei aktuellen Auszahlungen ist es zu einem Textfehler gekommen. Als Auftraggeberin der Lastschriften wird die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) angegeben und nicht die Künstlersozialkasse.
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Neue Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01. Juli 2023
Am 01. Juli 2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft.
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Änderung zum 01. Januar 2023 beim Zuverdienst für Versicherte:
Erfahren Sie in einem kurzen Video, was sich für Versicherte zum 1. Januar 2023 beim Zuverdienst aus nicht-künstlerischer oder nicht-publizistischer Tätigkeit geändert hat.
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