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Wichtige Information für Künstler und Publizisten zum Beitrag für die Pflegeversicherung im Jahr 2025
Mit unserem Schreiben „Hinweis zur Beitragsmitteilung“ haben wir im April 2025 betroffene Versicherte informiert, dass der Beitrag bzw. Zuschuss zur Pflegeversicherung zu korrigieren ist. In einem ersten Schritt wurde der Beitrag bzw. Zuschuss zur Pflegeversicherung ab April 2025 korrigiert. In einem zweiten Schritt waren auch die Beitragsmonate Januar bis März 2025 neu zu berechnen. Diese Neuberechnung erfolgte mit unserer Korrekturmitteilung vom 6. und 7. Oktober 2025, die bis zum 21. Oktober 2025 an Sie versandt wird. Damit wird der ab 1. Januar 2025 um 0,2 Prozent erhöhte Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung nun auch für die Monate Januar bis März 2025 richtig berücksichtigt. Weitere Hinweise zu Ihrem Beitragskonto und zur Zahlungsfrist (5. November 2025) finden Sie in unserer aktuellen Korrekturmitteilung, die Zahlungseingänge bis zum 2. Oktober 2025 berücksichtigt. Wenn Sie keine Korrekturmitteilung erhalten haben, war diese bei Ihnen entweder nicht notwendig oder wurde bereits mit einem früheren Änderungsbescheid durchgeführt.
(Stand: 24.10.2025)
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Aktuell: Webseminare Termine für 4. Quartal 2025 online, hier gehts zur Anmeldung
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Die Künstlersozialkasse
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr
Ich möchte mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 2026 melden. Die Online-Meldung finden Sie hier. Die Online-Meldung funktioniert nicht? Dann senden Sie uns Ihre Meldung per Post. Das PDF-Formular finden Sie hier (PDF, 371 KB).
Ich möchte eine Änderung mitteilen, zum Beispiel Aufnahme einer Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, neues Arbeitseinkommen oder Krankengeldbezug. Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Online-Formulare oder Vordrucke und Formulare im PDF-Format zur Verfügung.
Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte übermitteln, eine Korrekturmeldung abgeben oder eine Änderung mitteilen, zum Beispiel der Anschrift oder Bankverbindung. Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Online-Formulare oder Vordrucke und Formulare im PDF-Format zur Verfügung.
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