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Die Künstlersozialkasse
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Ich möchte eine Änderung mitteilen (z.B. Aufnahme einer neuen Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, ein neues Arbeitseinkommen, Krankengeldbezug).

Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2022 online melden, eine Änderung (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mitteilen oder eine Korrekturmeldung abgeben.
Wichtige Meldungen
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des BMAS hier
Die Erhöhung des Zuverdienstes von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen
Die Versicherten der KSK werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen.
Weitere Informationen finden Sie
Mediencenter
In unserem Mediencenter finden Sie aktuelle Informationsschriften, Vordrucke, Formulare und Meldebögen zum Download.
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Zu den Videos "Aktuell und kurz erklärt"