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Über uns

Die Künstlersozialkasse

Wir sind vom Gesetzgeber mit der Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) beauftragt und sorgen dafür, dass selbständige Kunst- und Publizistikschaffende einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

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Aufgaben

Als Künstlersozialkasse (KSK) haben wir im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche.

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Beirat

Der Beirat berät uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben und ist bei der Feststellung unseres Haushaltes zu hören.

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Leistungen

Sie zahlen die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Wir als KSK melden Sie zur Sozialversicherung an und Sie sind über die zuständigen Versicherungsträger sozial abgesichert.

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Die KSK bei Ihnen

Wir bieten kostenfreie Webseminare an und beteiligen uns auf Wunsch an Ihrer Vortragsreihe.

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Korruptionsprävention

Eine Ansprechperson für Korruptionsprävention steht Ihnen zur Verfügung.

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Meldestelle für Hinweisgebende

Verstöße gegen das Unionsrecht können Sie uns melden.

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Meldungen

Wir informieren Sie aktuell über rechtliche Anpassungen und alles Wissenswerte rund um die KSK.

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