Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Künstler und Publizisten

Voraussetzungen

Sie sind nicht nur vorübergehend erwerbsmäßig in einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit?

Mehr

Ausnahmen

Von der grundsätzlich festzustellenden Versicherungspflicht können Ausnahmen bestehen.

Mehr

Leistungen

Ihre Leistungsansprüche machen Sie bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern, z. B. Ihrer Krankenkasse, geltend.

Mehr

Beitrag

Informieren Sie sich über die Berechnung Ihres Beitrags zur Künstlersozialversicherung.

Mehr

Anmeldung

Für Ihre Anmeldung bei der KSK nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

Mehr

Änderungsmitteilungen

Um uns Änderungen mitzuteilen, die sich ggf. auf Ihre Versicherungspflicht auswirken, nutzen Sie bitte die jeweiligen Formulare der KSK.

Mehr

Altersvermögensgesetz und Riesterrente

Informieren Sie sich über die Eigenvorsorge. Anspruch auf Zulagenförderung haben auch Sie, wenn Sie über die KSK rentenversichert sind.

Mehr

FAQ Künstler und Publizisten

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Künstlern und Publizisten rund um die KSK finden Sie hier.

Mehr