Künstler und Publizisten
Voraussetzungen
Sie sind nicht nur vorübergehend erwerbsmäßig in einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit?
MehrAusnahmen
Von der grundsätzlich festzustellenden Versicherungspflicht können Ausnahmen bestehen.
MehrLeistungen
Ihre Leistungsansprüche machen Sie bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern, z. B. Ihrer Krankenkasse, geltend.
MehrBeitrag
Informieren Sie sich über die Berechnung Ihres Beitrags zur Künstlersozialversicherung.
MehrÄnderungsmitteilungen
Um uns Änderungen mitzuteilen, die sich ggf. auf Ihre Versicherungspflicht auswirken, nutzen Sie bitte die jeweiligen Formulare der KSK.
MehrAltersvermögensgesetz und Riesterrente
Informieren Sie sich über die Eigenvorsorge. Anspruch auf Zulagenförderung haben auch Sie, wenn Sie über die KSK rentenversichert sind.
MehrFAQ Künstler und Publizisten
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Künstlern und Publizisten rund um die KSK finden Sie hier.
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