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Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

Künstler und Publizisten

Voraussetzungen

Sie sind nicht nur vorübergehend erwerbsmäßig in einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit?

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Ausnahmen

Von der grundsätzlich festzustellenden Versicherungspflicht können Ausnahmen bestehen.

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Leistungen

Ihre Leistungsansprüche machen Sie bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern, z. B. Ihrer Krankenkasse, geltend.

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Beitrag

Informieren Sie sich über die Berechnung Ihres Beitrags zur Künstlersozialversicherung.

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Anmeldung

Für Ihre Anmeldung bei der KSK nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

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Änderungsmitteilungen

Um uns Änderungen mitzuteilen, die sich ggf. auf Ihre Versicherungspflicht auswirken, nutzen Sie bitte die jeweiligen Formulare der KSK.

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Altersvermögensgesetz und Riesterrente

Informieren Sie sich über die Eigenvorsorge. Anspruch auf Zulagenförderung haben auch Sie, wenn Sie über die KSK rentenversichert sind.

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FAQ Künstler und Publizisten

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Künstlern und Publizisten rund um die KSK finden Sie hier.

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