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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Künstlersozialkasse ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 30.09.2020) gilt für die aktuell erreichbare Webseite www.kuenstlersozialkasse.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15.08.2020 bis 30.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Im Ergebnis der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Künstlersozialkasse in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
  • Fotos sind teilweise nicht untertitelt.
  • Die Inhalte dieser Internetseite werden noch nicht in Leichter Sprache erklärt.
  • Dieser Text zur Erklärung der Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Informationen zu dieser Internetseite, sowie der Inhalt dieser Erklärung zur Barrierefreiheit, stehen noch nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung.

Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns gern eine E-Mail an presseprotect me ?!kuenstlersozialkasseprotect me ?!.de senden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 9289000
Fax: 04421 7543 – 5080

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: infoprotect me ?!schlichtungsstelle-bggprotect me ?!.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de