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Altersvermögensgesetz und Riesterrente

Altersvorsorge


Mit dem Altersvermögensgesetz hat der Gesetzgeber einige grundlegende Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. U. a. wird der Gedanke der Eigenvorsorge durch das Gesetz besonders hervorgehoben.

Seit 2002 soll möglichst jeder Versicherte zusätzlich zu seinem Rentenversicherungsbeitrag Geld in eine Form der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge einzahlen. Der Staat fördert die ergänzende private Altersvorsorge mit Zulagen und der Möglichkeit des steuerlichen Sonderausgabenabzuges, wenn der Versicherte selbst in bestimmter Höhe Beiträge zahlt.

Anspruch auf Zulagenförderung haben alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu gehören auch die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherten Künstler und Publizisten.

Riester-Rente für selbständige Künstler und Publizisten

Die staatlich geförderte zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge - die sogenannte Riester-Rente - kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig; grds. Wohnsitz in Deutschland
  • Zugehörigkeit zum Kreis der Förderberechtigten (u. a. pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung z. B. über die Künstlersozialkasse), Sonderregelungen bei Ehegatten
  • Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages (Riester-Vertrag) mit lebenslanger Auszahlung oder Beitragszahlung in eine förderfähige betriebliche Altersvorsorge

Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, muss lediglich mindestens 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro monatlich als Eigenbetrag in den Aufbau einer Riester-Rente investieren.

Die volle Förderung für das laufende Jahr können Sie nutzen, wenn Sie noch in diesem Jahr Ihren Riester-Vertrag abschließen und den erforderlichen Mindestbeitrag einzahlen.

Bitte beachten Sie, dass weder ein solcher Vertragsabschluss noch eine weiterführende Beratung in den Aufgabenbereich der Künstlersozialkasse fallen. Bei Interesse und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung www.riester.deutsche-rentenversicherung.de oder informieren Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.bund.de unter "Themen" - Unterpunkt "Rente" - Unterpunkt "Zusätzliche Altersvorsorge" über das Thema Altersvorsorge.