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Meldungen

Die Jahresabrechnungen für das Jahr 2025 werden ab Mitte Februar 2026 gedruckt und anschließend postalisch versandt.

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Die Beitragsmitteilungen für den ab Januar 2026 zu zahlenden Beitrag zur Künstlersozialversicherung werden ab dem 21. Januar 2026 postalisch versandt.

Im Januar wird für alle versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten eine aktuelle Beitragsmitteilung erstellt.

Grundsätzlich sind alle Beitragsforderungen der Künstlersozialkasse am Fünften…

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Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2026 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2025 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!

Im Dezember 2025 hat die Künstlersozialkasse allen meldepflichtigen Unternehmen…

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Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse aktuell abgabepflichtig sind, erhalten Sie Ende des Jahres 2025 unaufgefordert einen Meldebogen per Post. Neben dem Meldebogen erhalten Sie einen Authentifizierungscode, mit dem Sie Ihre Meldung online abgeben können.

Reichen Sie Ihre Meldung bitte erst nach Ablauf des Jahres 2025 ein. Die Onlinemeldung steht…

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Bei der Empfängerüberprüfung, die seit Oktober 2025 im Zahlungsverkehr verpflichtend ist, kommt es bei einigen Banken zu fehlerhaften Rückmeldungen zum Empfängernamen. Die Postbank erkennt beispielsweise die Eingabe "KÜNSTLERSOZIALKASSE" nicht und meldet stattdessen "1.K.NSTLERSOZIALKASSE". Der Fehler wurde bereits erkannt und wird kurzfristig…

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Banken müssen ab dem 5. Oktober 2025 bei Überweisungen die IBAN und den Namen der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers überprüfen. 

Damit es zu keinen Verzögerungen bei den Zahlungen an die Künstlersozialkasse kommt, achten Sie bei Überweisungen und Daueraufträgen bitte auf die korrekte Bezeichnung der Künstlersozialkasse. Geben Sie…

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Am 27. August 2025 fand in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin die 87. Sitzung des Beirats der Künstlersozialkasse statt.

Bundesministerin Bärbel Bas nutzte die Gelegenheit, die Künstlersozialkasse und ihren Beirat näher kennenzulernen. Dabei betonte sie die große Bedeutung der…

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMAS.

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 wurde am 25. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Fristverlängerungen werden nicht gewährt!
 
Holen Sie Ihre Meldung für das Jahr 2024 umgehend nach. Bitte geben Sie Ihre Meldung vorrangig online über die Internetseite der Künstlersozialkasse ab. Für die Online-Meldung nutzen Sie Ihre Abgabennummer sowie den von der Künstlersozialkasse am Anfang des Jahres mitgeteilten Authentifizierungscode.
 

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Haben Sie noch nicht gemeldet?

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