Banken müssen ab dem 5. Oktober 2025 bei Überweisungen die IBAN und den Namen der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers überprüfen.
Damit es zu keinen Verzögerungen bei den Zahlungen an die Künstlersozialkasse kommt, achten Sie bei Überweisungen und Daueraufträgen bitte auf die korrekte Bezeichnung der Künstlersozialkasse. Geben Sie…
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