Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2024 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!
In der ersten Kalenderwoche des Jahres 2025 hat die Künstlersozialkasse allen meldepflichtigen…
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