Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

Detail

Künstlersozialabgabe im Jahr 2027 beträgt 5,0 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMAS. 

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 wurde am 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.