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Beirat

Der Beirat berät die Künstlersozialkasse (KSK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Bei der Feststellung des Haushaltes der KSK ist der Beirat zu hören.

Die 24 Mitglieder des Beirates und ihre Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Regel auf Vorschlag der Verbände, welche die Interessen der Versicherten und der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten vertreten, berufen. Dabei werden die unterschiedlichen Bereiche (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst) jeweils angemessen berücksichtigt. Die Beiratsmitglieder werden ehrenamtlich tätig.

Zudem wirken die vom Beirat vorgeschlagenen und von der Künstlersozialkasse berufenen Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen der Künstlersozialkasse mit. Die Widerspruchsausschüsse setzen sich zusammen aus je einem Vertreter der Versicherten und der abgabepflichtigen Unternehmen und einem Vertreter der Künstlersozialkasse. Die Widerspruchsausschüsse erlassen die Bescheide der Künstlersozialkasse im Widerspruchsverfahren (Widerspruchsbescheide).