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Unternehmen und Verwerter

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die künstlerische/publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, unterliegen grundsätzlich der Pflicht die Künstlersozialabgabe zu zahlen.

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Wer ist abgabepflichtig

Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) benannt.

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Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).

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Pflichten Unternehmer und Verwerter

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sieht verschiedene Pflichten für die abgabepflichtigen Unternehmen vor.

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Ausgleichsvereinigung

Als KSK können wir mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren.

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Entgeltmeldung

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören und wollen dies überprüfen lassen ("Erstanmeldung")?

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FAQ Unternehmen und Verwerter

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Unternehmern und Verwertern rund um die KSK finden Sie hier.

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