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Detail

Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr erfordert korrekte Daten bei Überweisungen

Banken müssen ab dem 5. Oktober 2025 bei Überweisungen die IBAN und den Namen der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers überprüfen. 

Damit es zu keinen Verzögerungen bei den Zahlungen an die Künstlersozialkasse kommt, achten Sie bei Überweisungen und Daueraufträgen bitte auf die korrekte Bezeichnung der Künstlersozialkasse. Geben Sie beim Zahlungsempfänger bzw. Begünstigten bitte mindestens "Künstlersozialkasse" oder "Kuenstlersozialkasse" an. Die vollständigen Daten finden Sie auf unserer Internetseite im Impressum unter "Bankverbindungen".

Weitere Informationen zur Empfängerüberprüfung erhalten Sie bei Ihrer Bank.