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Detail

Bescheinigung über die Steuerdaten 2025 für selbständige Künstler und Publizisten

Die Bescheinigungen gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2025 werden ab Mitte März 2026 postalisch versandt.

Mit der Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) erhalten Sie jedes Jahr im März automatisch einen Nachweis über die an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelten Daten.

Eine Übermittlung von Rentenversicherungsbeiträgen ist nicht vorgesehen. Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Rentenversicherungsbeiträge benötigen, nutzen Sie bitte die Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz).