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Detail

Jahresabrechnung 2025 für selbständige Künstler und Publizisten

Die Jahresabrechnungen für das Jahr 2025 werden ab Mitte Februar 2026 gedruckt und anschließend postalisch versandt.

Mit der Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz) erhalten Sie jedes Jahr im Februar automatisch einen Nachweis über die für das vergangene Jahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Mit der Jahresabrechnung ist noch keine Übermittlung der Beitragsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verbunden. Die Bescheinigung über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Zahlungen erhalten Sie im März 2026.