Bei der Empfängerüberprüfung, die seit Oktober 2025 im Zahlungsverkehr verpflichtend ist, kommt es bei einigen Banken zu fehlerhaften Rückmeldungen zum Empfängernamen. Die Postbank erkennt beispielsweise die Eingabe "KÜNSTLERSOZIALKASSE" nicht und meldet stattdessen "1.K.NSTLERSOZIALKASSE". Der Fehler wurde bereits erkannt und wird kurzfristig behoben.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen bis zur Fehlerbehebung nichts veranlassen! Bitte ignorieren Sie die Rückmeldung der Postbank, dass der Empfängername fehlerhaft ist und geben Sie die Zahlung an die Künstlersozialkasse frei. Alle Zahlungen an "Künstlersozialkasse", "Kuenstlersozialkasse" oder "1.K.NSTLERSOZIALKASSE" werden korrekt durchgeführt.