Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

Detail

Meldebögen für das Jahr 2025 werden ab dem 19. Dezember 2025 versendet

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse aktuell abgabepflichtig sind, erhalten Sie Ende des Jahres 2025 unaufgefordert einen Meldebogen per Post. Neben dem Meldebogen erhalten Sie einen Authentifizierungscode, mit dem Sie Ihre Meldung online abgeben können.

Reichen Sie Ihre Meldung bitte erst nach Ablauf des Jahres 2025 ein. Die Onlinemeldung steht Ihnen ab 2. Januar 2026 auf dieser Internetseite zur Verfügung. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum vorzeitigen Einreichen des Meldebogens. Vielen Dank.

Hintergrund: Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2026 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2025 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt haben.