Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens
Die Meldefrist für das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen 2023 ist am 22.12.2022 abgelaufen. Für Änderungsmitteilungen nutzen Sie bitte einen unserer Formularvordrucke.
Der Code für die Authentifizierung ist Ihnen per Post mit dem Meldebogen der KSK zugegangen. Zusammen mit der Versicherungsnummer können wir Sie eindeutig als Versicherten identifizieren.
Die Online-Meldung kann nur einmal pro Jahr genutzt werden. Nach dem erfolgreichen Absenden ist Ihre Versicherungsnummer gesperrt.
Wenn Sie Ihre Jahresmeldung erfolgreich online eingereicht haben, sehen Sie bitte von einer weiteren Meldung per Post ab. Für Änderungen nutzen Sie bitte unsere Formulare für Änderungsmitteilungen.
Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2023 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird.
Bitte überprüfen Sie anhand der unten angefügten Liste der Tätigkeitsschlüssel, ob der Kunst- oder Publizistikbereich noch zutreffend ist und überschreiben Sie ggf. den vorgeblendeten Tätigkeitsbereich.
Von telefonischen Nachfragen zum Eingang Ihrer Meldung bitten wir abzusehen. Zwischen dem Eingang der Meldung und der Verarbeitung der Daten in der EDV können mehrere Tage vergehen. Eine zeitnahe Auskunft über den Eingang ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Die Künstlersozialkasse versendet keine gesonderten Eingangsbestätigungen Ihrer Einkommensprognose 2023. Der (neue) Beitrag wird dann erstmalig am 05. Februar 2023 fällig bzw. abgebucht. Zum 05.01.2023 zahlen Sie noch den Dezember-Beitrag.
Das Arbeitseinkommen entspricht der Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben. Es ist das Ergebnis einer nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung.
Was zählt zu den Betriebseinnahmen?
- alle Einnahmen in Geld- und Geldeswert, die unmittelbar aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit resultieren (z. B. Entgelte, Gagen, Honorare, Verkaufserlöse, Tantiemen und Lizenzen, Ausfallhonorare und Sachleistungen – ausgenommen steuerfreie Aufwandsentschädigungen); nicht jedoch von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Leistungen wie Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Einstiegsgeld, steuerfreie Übungsleiterpauschalen oder Aufwandsentschädigungen
- Einnahmen aus Gewinnen, Gewinnanteilen oder Gewinnzuweisungen, die von einer Gesellschaft mit künstlerischem/publizistischem Unternehmensgegenstand an die künstlerisch/publizistisch tätigen Gesellschafter gezahlt werden
- Urheberrechtliche Vergütungen (z. B. über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG-Wort)
- Stipendien, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind
- Preisgelder, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind.
Was zählt zu den Betriebsausgaben?
- Aufwendungen für Betriebsmittel (z. B. Musikinstrumente, Büroausstattung, Computer, soweit steuerlich anerkannt)
- Aufwendungen für Betriebsräume (Miete, Heizung, Reinigung)
- Fahrtkosten, Kosten für berufliche Fortbildung, Material-, Porto-, Telefonkosten und ähnliche "Werbungskosten"
- Betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht, -rechtsschutz, Sachversicherungen)
- Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (nicht: Beiträge zur eigenen Sozialversicherung!)
- Aufwendungen für Hilfskräfte (Lohn, Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge)
- Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung.
Im Künstlersozialversicherungsrecht gilt derselbe Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht. Daher wird das für die Beitragsberechnung nach dem KSVG maßgebende Arbeitseinkommen aus künstlerischer / publizistischer Tätigkeit im Regelfall den "Einkünften aus selbständiger Arbeit" im Einkommensteuerbescheid entsprechen.
Das "zu versteuernde Einkommen" ist nicht relevant!
Falls noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann auch die letzte Einkommensteuererklärung oder der im letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) ausgewiesene Gewinn als Anhaltspunkt für das voraussichtliche Arbeitseinkommen herangezogen werden.
Wort | Bildende Kunst / Design |
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W01 Autor/in – Belletristik | B03 Maler/in, Zeichner/in, Illustrator/in |
W02 Autor/in für Bühne, Film, Funk, Fernsehen, Multimedia | B01 Bildhauer/in |
W07 Autor/in – Sach-, Fach- Wissenschaftsliteratur | B02 Konzeptionskünstler/in, Experimentelle/r Künstler/in |
W04 Journalist/in, Redakteur/in | B05 Performance-/Aktionskünstler/in |
W05 Journalist/in, Redakteur/in – Bild, Layout, Multimedia | B06 Medienkünstler/in |
W09 Urheber/in von Bearbeitungen (z. B. Übersetzer/in, Synchronautor/in) | B07 Künstlerische/r Fotograf/in, Fotodesigner/in, Werbefotograf/in |
W03 Lektor/in | B09 Grafik-, Kommunikations-, Werbedesigner/in |
W08 Fachfrau/Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung (Text) | B16 Medien-Designer/in, Webdesigner/in, Interfacedesigner/in |
W10 Ausbilder/in im Bereich Publizistik | B17 Game-Designer/in |
W19 Ähnliche selbständige publizistische Tätigkeit im Bereich Wort | B18 Industrie-, Mode-, Textil-Designer/in B15 Ausbilder/in im Bereich bildende Kunst/Design B19 Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich Bildende Kunst / Design |
Musik | Darstellende Kunst |
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M01 Komponist/in | D02 Schauspieler/in (Bühne, Film, Werbung), Performer/in |
M03 Musikbearbeiter/in, Arrangeur/in | D14 Sängerdarsteller/in |
M02 Librettist/in, Textdichter/in | D01 Tänzer/in (Ballett, Tanztheater, Musical, Show, Bühne) |
M04 Dirigent/in, Chorleiter/in, Musikalische/r Leiter/in | D15 Sprecher/in (Hörbuch, Film, Werbung) |
M07 Musiker/in (Orchester- , Kammer, Bühnenmusik) | D03 Moderator/in, Conférencier/cière |
M12 Musiker/in (Pop,- Rock-, Tanz-, Unterhaltungsmusik) | D05 Kabarettist/in, Comedian, Unterhaltungskünstler/in |
M14 Musiker/in (Jazz-, improvisierte Musik) | D04 Puppen, Marionetten-, Figurenspieler/in |
M08 Sänger/in (Lied, Oper, Operette, Chor) | D06 Artist/in, Clown/in, Zauberer/Zauberin (Zirkus, Bühne) |
M11 Sänger/in (Pop,- Rock-, Jazz-, Unterhaltungsmusik) | D07 Regisseur/in, Filmemacher/in, Spielleiter/in, Regieassistent/in |
M15 Künstlerisch-technischer Mitarbeiter/in im Bereich Musik | D16 Choreograf/in, Ballett-/Tanzmeister/in |
M16 Musiklehrer/in, Ausbilder/in im Bereich Musik | D08 Dramaturg/in |
M19 Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich Musik | D09 Bühnen-, Szenen-, Kostüm-, Maskenbildner/in, Lightdesigner/in D17 Kameramann/Kamerafrau, Cutter/in, Editor/in (Film) D11 Künstlerisch-technische/r Mitarbeiter/in im Bereich darstellende Kunst D12 Ausbilder/in im Bereich darstellende Kunst D13 Theaterpädagoge/-pädagogin D19 Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich darstellende Kunst |