Änderungsmitteilungen
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf die Vordrucke hinweisen, mit denen Sie der Künstlersozialkasse (KSK) Änderungen mitteilen können, die ggf. Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) haben.
Der Vorteil: Durch die Nutzung dieser Formulare erhält die KSK die relevanten Informationen, sodass wir Ihre Mitteilung rasch bearbeiten und Ihren Versicherungsstatus umgehend an die veränderte Situation anpassen können.
Entsprechende Informationsblätter zu der jeweiligen Thematik sind ebenfalls hinterlegt. Achten Sie beim Ausdrucken ggf. darauf, ob Sie diese mitausdrucken wollen.
Mitteilung über die Aufnahme / das Ende einer abhängigen Beschäftigung
Mitteilung über den Bezug / das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II
Mitteilung über den Bezug von Krankengeld
Mitteilung wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld
Mitteilung / Nachweis über die Elterneigenschaft
Mitteilung über die Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ende Elternzeit
Mitteilung über die Beendigung der Tätigkeit wegen Elternzeit
Mitteilung über die Aufnahme / Beendigung eines Studiums
Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Mitteilung über die Änderung des Arbeitseinkommens
Mitteilung über das voraussichtliche Arbeitseinkommen 2021
Mitteilung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
Wichtig: Wir benötigen in allen Fällen eine Unterschrift auf dem entsprechenden Vordruck. Dies ist leider zwingend notwendig, da Sie der KSK mit diesem Vordruck rechtserhebliche Angaben mitteilen.
Sie können den Vordruck daher gerne am PC ausfüllen, müssen ihn dann jedoch ausdrucken und in unterschriebener Form zusammen mit den jeweils genannten Anlagen an die KSK schicken.
Unter Windows 10 hat Microsoft einen neuen Browser eingeführt (Microsoft Edge). Dieser benötigt zum Ausfüllen von PDF-Formularen ein sog. Addon, welches bisher von Microsoft nicht zur Verfügung gestellt wird. Deshalb müssen Sie PDF-Formulare, die Sie am PC ausfüllen möchten, mit einem anderen Browser, z. B. dem Internet Explorer, öffnen.
Jahresarbeitseinkommen online melden
Die Meldefrist für das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen 2021 ist am 22.12.2020 abgelaufen. Sofern Sie die Meldung noch nicht abgegeben haben, übersenden Sie uns die Meldung bitte auf dem Postweg. Das Formular finden Sie hier.
Für Änderungsmitteilungen nutzen Sie bitte eines der Formulare oben.

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