Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die wir Sie informieren möchten.
Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat
- Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag (PDF, 336 KB) den geänderten Verhältnissen angepasst. Den Antrag finden Sie unter der Rubrik Service im Mediencenter dieser Internetseite unter „Vordrucke und Formulare".
Die Änderung wirkt sich für die Zukunft aus und kann nach der gesetzlichen Regelung zwar wiederholt aber nicht rückwirkend korrigiert werden. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte deswegen sorgfältig und behutsam erfolgen, je nachdem wie sich die Situation im laufenden Kalenderjahr absehbar entwickelt.
- Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.
Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II; PDF, 253 KB) zu beantragen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit.
Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen, die voraussichtlich geringere Umsätze mit künstlerischen / publizistischen Leistungen erzielen, als dies im Vorjahr der Fall war
- Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen. Die monatlichen Vorauszahlungen können auf Antrag (PDF, 139 KB) reduziert werden, wenn die abgabepflichtigen Entgelte voraussichtlich deutlich geringer als im Vorjahr ausfallen.
- Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.
In verschiedenen Presseveröffentlichungen werden für die in der Kulturwirtschaft Tätigen unterstützende Maßnahmen gefordert und vorgeschlagen. Bei der KSK haben sich deswegen bereits Versicherte und Unternehmen gemeldet, um sich nach Entschädigungsleistungen zu erkundigen. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Künstlersozialkasse keine Zahlstelle für Entschädigungen oder Ausfallhonorare ist und entsprechende Anträge nicht entgegennehmen kann.
Nützliche Informationen zu betriebswirtschaftsbezogenen Fragen zum Coronavirus, Unterstützungsmöglichkeiten und Telefonnummern (Hotline Bund / Länder) finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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