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Anpassung der Zuverdienstgrenze aus selbständiger Nebentätigkeit

Die Erhöhung des Zuverdienstes aus einer selbständigen nicht künstlerischen / nicht publizistischen Nebentätigkeit von 450 Euro auf 1.300 Euro monatlich ist noch nicht in Kraft getreten.

Die Erhöhung ist zwar durch Bundeskabinett und Bundestag beschlossen, es steht aber noch der 2. Durchgang durch den Bundesrat aus. Mit einer Verkündung ist frühestens Ende Juni / Anfang Juli zu rechnen. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.