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Detail

Beitragsmitteilung für selbständige Künstler und Publizisten

Die Beitragsmitteilungen für den ab Januar 2025 zu zahlenden Beitrag zur Künstlersozialversicherung werden ab dem 21. Januar 2025 postalisch versandt.

Im Januar wird für alle versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten eine aktuelle Beitragsmitteilung erstellt.

Grundsätzlich sind alle Beitragsforderungen der Künstlersozialkasse am Fünften des Folgemonats fällig. Der Beitrag für den Monat Januar 2025 wird daher am 5. Februar 2025 fällig.

Die Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz) und die Bescheinigung über die Steuerdaten werden im Februar bzw. März automatisch erstellt und mit gesonderter Post versandt.