Nutzen Sie unsere Online-Formulare!
05.02.2021
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2021 unverändert 4,2 Prozent.
Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 29.Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
bmas.de