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Der Abgabesatz bleibt auch im Jahr 2021 stabil bei 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2021 unverändert 4,2 Prozent.

Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 29.Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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