Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 wurde am 03. August 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sinkt der Abgabesatz zum zweiten Mal in Folge und liegt im Jahr 2018 mit 4,2 Prozent um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent).
Vor allem die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse im Zuge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes hat dazu geführt, dass in den Jahren 2015 und 2016 rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Weil mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Das ist gerecht und stärkt die Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung.
Quelle: www.bmas.de