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Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

Detail

Frist zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgelte am 31. März 2023 abgelaufen

Haben Sie noch nicht gemeldet? Dann können Sie die Meldung noch online auf der Homepage der KSK abgeben. Die KSK bittet um bevorzugte Nutzung dieser Meldevariante. Bitte nutzen Sie zur Online-Meldung Ihre Abgabenummer sowie den von der Künstlersozialkasse mitgeteilten Authentifizierungscode.

FAQ:

1. Sie sind abgabepflichtig und haben keinen Meldebogen erhalten?

Der Meldebogen kann auf der Homepage selbst ausgedruckt und postalisch oder per E-Mail eingereicht werden (eine Online-Meldung in diesem Fall leider nicht möglich).

2. Sie haben den Authentifizierungscode für die Online-Meldung nicht mehr zur Hand?

Der Authentifizierungs-Code wird stets im Zusammenhang mit der postalischen Übersendung des Meldebogens mitgeteilt.

Sofern Ihnen unser Authentifizierungscode zur Online-Meldung nicht mehr vorliegt, können Sie sich den Meldebogen herunterladen und auf dem Postweg oder per E-Mail einreichen. Das erneute Zustellen des Meldebogens bzw. das manuelle Generieren des Codes ist uns leider nicht möglich.

3. Sie möchten Ihre bereits eingereichte Entgeltmeldung korrigieren?

Ein entsprechender Korrektur-Meldebogen steht Ihnen zur Verfügung. Dieser ist auf dem Postweg oder per E-Mail einzureichen (eine Online-Meldung ist in diesem Fall leider nicht möglich).