Mit der Jahresabrechnung ist noch keine Übermittlung der Beitragsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verbunden. Die Bescheinigung über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Zahlungen erhalten Sie im März 2024.
Mit der Jahresabrechnung ist noch keine Übermittlung der Beitragsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verbunden. Die Bescheinigung über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Zahlungen erhalten Sie im März 2024.