Mit der Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz) erhalten Sie jedes Jahr im Februar automatisch einen Nachweis über die für das vergangene Jahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
Mit der Jahresabrechnung ist noch keine Übermittlung der Beitragsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verbunden. Die Bescheinigung über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Zahlungen erhalten Sie im März 2025.