Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Detail

Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 beträgt 5,0 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 die Ressort- und Verbändebeteiligung am 14. Juli 2023 eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMAS.