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Künstlersozialabgabe im Jahr 2025 beträgt 5,0 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent betragen.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMAS.

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 wurde am 4. September 2024 im Bundesgesetzblattveröffentlicht.