Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2024 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt haben. Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse aktuell abgabepflichtig sind, erhalten Sie Anfang des Jahres 2025 unaufgefordert einen Meldebogen per Post. Neben dem Meldebogen erhalten Sie einen Authentifizierungscode, mit dem Sie Ihre Meldung auch online abgeben können.
Wichtig: Reichen Sie Ihre Meldung bitte erst nach Ablauf des Jahres 2024 ein. Die Onlinemeldung steht Ihnen ebenfalls erst ab Anfang 2025 auf unserer Internetseite zur Verfügung. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum vorzeitigen Einreichen des Meldebogens. Vielen Dank.